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Beschwerden über die Lehrer, die Schule und somit das kompletten Bildungssystem werden immer mehr. Viele Eltern sind auf der Suche nach einer Alternativen Schule. Leider gibt es sehr wenige solcher Möglichkeiten, vor allem in ländlichen Gegenden. Diese Eltern haben oft nur eine einzige Alternative – den Hausunterricht.
Eine gute, aber noch sehr befremdende Methode ist der Hausunterricht. Häuslicher Unterricht, Unterricht mit Privatlehrer, Freilerner oder Home schooling dies alles sind Begriffe für die den Unterricht der Kinder außerhalb der Schule.
Der Unterricht findet durch Eltern oder durch einen Privatlehrer statt. Die Intensität und Methodik des Hausunterrichts reicht von stark strukturierten, an traditionellem Schulunterricht orientierten Formen bis zu sehr offenen wie dem sogenannten Unschooling.
Doch ist das überhaupt erlaubt?
Es besteht doch bei uns in Österreich die Schulpflicht?
Laut dem Schulpflichtgesetz von 1985 besteht für jedes Kind im Alter von 6 Jahren eine allgemeine Schulpflicht. Diese Schulpflicht bedeutet genauer gesagt eine Unterrichtspflicht. Jedes Kind in Österreich hat das Recht auf Unterricht, egal in welcher Form.
Die allgemeine Schulpflicht darf daher auch durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit den Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht zu absolvieren.
Wie werden dann die Prüfungen abgenommen?
Der Schulerfolg eines Schülers in Hausunterricht oder in einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, wird anhand jährlicher Externistenprüfungen bewertet. Diese Art von Prüfung wird in einer Öffentlichen Schule oder einer dazu berechtigten Privatschule durchgeführt. Eine Prüfung kann je nach Prüfungsstelle bis zu drei Mal wiederholt werden, wenn die Leistungen des Schülers der jeweiligen Schulstufe nicht entsprechen, muss der Schüler in eine öffentliche Schule wechseln.
Die Prüfungen finden in verschiedensten Formen statt, z.B. in Einzelgesprächen mit den Prüfern, oder auch in Gruppenpräsentationen.
Den Schülern geht aber der soziale Kontakt ab!
Der fehlende soziale Kontakt ist eines der Hauptargumente. Natürlich fehlt dem Schüler im Hausunterricht der Kontakt zu den Mitschülern. Hier sind jedoch die Mütter gefragt, um den Schüler ein entsprechendes Nachmittagsprogramm zu bieten. Bei Hobbys und in Vereinen erhalten die Kinder genügend sozialen Kontakt. Ein Nachteil dieses Unterrichts ist mit Sicherheit die fehlende Klassengemeinschaft. Doch Befürworter des häuslichen Unterrichtes sehen dies zwiespältig. Die positive Klassengemeinschaft kann für manche Schüler auch eine schlimme Zeit sein, vor allem in Zeiten des Mobbings…
Wie funktioniert das nun in der Praxis?
Bei Interesse am häuslichen Unterricht oder mit einem Privatlehrer informiert man sich in erster Linien beim jeweiligen Bezirksschulrat. Dieser erbittet ein Antragsformular und das Ansuchen um häuslichen Unterricht nimmt seinen Lauf. Mit Eintreffen der Genehmigung durch den Schulrat kann der Unterricht beginnen. Um die nötige Prüfung abzulegen ist es notwendig eine passende Schule zu suchen, welche eine Externistenprüfung abnimmt. Dann wird auch der Unterrichtsstoff bekannt gegeben, um sich für die Prüfung vorbereiten zu können. Weiters werden spezielle Anforderungen und die Prüfungsart mitgeteilt. Der Hausunterricht kann bis zur Absolvierung der Matura durchgeführt werden.
Das Recht der Wahlfreiheit
Freilerner oder Unterricht in einer öffentlichen Schule kann jede Familie selbst entscheiden. Vor- und Nachteile können genug aufgezählt werden. Je nach Persönlichkeit des Kindes bzw. des Elternhauses kann die richtige Variante gewählt werden.
Carinna Vogl
BA Pädagogik